Wir geben Ihnen Frei-Zeit
In der Regel werden Menschen mit Hilfebedarf durch direkte Angehörige gepflegt. Das ist
meistens ein 24-Stunden-Job. Wo bleibt da Raum für die eigenen Bedürfnisse der Pflegenden? Zum Beispiel für einen abendlichen Kinobesuch? Wann ist Zeit,
um in Ruhe einkaufen zu gehen oder einen Arzt- oder Bekanntenbesuch zu machen?
Die Niedrigschwellige Betreuung (gemäß SGB 11, § 45 b) ermöglicht die stundenweise Betreuung im häuslichen Bereich von Kindern und Erwachsenen, die
zuhause gepflegt bzw. betreut werden und unter einer geistigen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung leiden.
Die niedrigschwelligen Betreuungsangebote gelten auch für Betroffene, die sonst keine Leistungen der Pflegekasse erhalten (sogenannte Pflegestufe 0), aber dennoch
einen erheblichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben.
Zusätzliche Betreuungsleistungen gibt es auf Antrag: Der Medizinische Dienst Ihrer Krankenversicherung (MDK) prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Umfang der Beeinträchtigung werden Leistungen zur Verfügung gestellt.
Die Aufgaben der Familienentlastenden Dienste (FED) werden vom Landkreis Stade als "FED-Richtlinien" folgendermaßen definiert: “Die FED sollen für Familien mit körper-, geistig- oder mehrfachbehinderten Angehörigen einen Ausgleich schaffen für die behinderungsbedingten Belastungen und Benachteiligungen. Vorrangiges Ziel ist die kurzfristige und kurzzeitige Entlastung von Pflege und Betreuung des behinderten Angehörigen zur Wahrnehmung eigener Interessen und Bedürfnisse.“
Die FED-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Kunden, wenn sich die Eltern oder andere Angehörige mal "eine Auszeit" nehmen wollen. Die FED richten sich
ausschließlich nach den Bedürfnissen der Familie.
In der Regel werden die Kosten für bis zu 60 Stunden FED innerhalb von 3 Monaten vom Landkreis Stade übernommen. Im Einzelfall ist auch eine höhere Stundenzahl möglich. Die Kostenübernahme der FED ist unabhängig vom Einkommen der Angehörigen. Es ist allerdings ein kleiner Eigenanteil zu leisten.
Ein formloser Antrag beim Landkreis Stade, Amt 50, Am Sande 2, 21682 Stade genügt. Einen Musterantrag, die FED-Richtlinien und unseren FED-Infobogen können Sie sich rechts unter "Informationen" als pdf-Datei herunterladen.
Für weitere Informationen und Terminabsprachen wenden Sie sich gern an:
DIE BÖRNE
Marianne Semmler-Kniephoff
Claus-von-Stauffenberg-Weg 10
21684 Stade-Ottenbeck
Telefon 0 41 41 / 53 43 17
E-Mail: fed
dieboerne.de
![[alt]+[1] Startseite DIE BÖRNE GmbH](images/logo.gif)