Schulische Integrationshilfe

Schulbetreuer hilft Kind bei AufgabenWas leistet die Schulische Integrationshilfe?

Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten aus dem autistischen Formenkreis (ASS) sind in der Schule nicht nur durch das Lernen des Unterrichtsstoffes gefordert, sondern müssen zusätzlich störungsspezifische Schwierigkeiten in den Bereichen Interaktion und Kommunikation meistern.

Der Kontakt und Umgang mit den Lehrern und Mitschülern
muss bewältigt, die Abläufe, Strukturen und Vorgaben im Schulalltag eingeübt und verarbeitet werden. Die Schulische Integrationshilfe übernimmt für betroffene Kinder und Jugendliche in Grund- und weiterführenden Schulen die jeweils erforderliche individuelle Unterstützung und Betreuung.

Aufgaben unserer pädagogisch und therapeutisch ausgebildeten Integrationshelferinnen:

  • Gezielte Förderung in den Bereichen Orientierung, Ordnung und Struktur im schulischen Alltag
  • Hilfe bei der Orientierung im Klassenraum, im Schulgebäud und auf dem Schulgelände
  • Strukturierung des Schulalltags und der Unterrichtsituation
  • Aufbereitung und Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien für den autistischen Schüler
  • Einüben von Routinen und Festlegen von Schwerpunkten
  • Förderung der Interaktion mit anderen Kindern außerhalb des Unterrichts
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen

Für wen ist die Schulische Integrationshilfe?

Die Schulische Integrationshilfe ist für Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten aus dem autistischen Formenkreis (ASS) als ambulante Eingliederungshilfe (gemäß § 35 a SGB VII) konzipiert. Die Schulbegleitung umfasst den Besuch an Grund- und weiterführenden Schulen und kann sich von der Unterstützung in bestimmten Lernbereichen und Schulfächern bis hin zur vollständigen Betreuung des gesamten Schulablaufes erstrecken.

Autismus – heute als Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
bezeichnet – gilt als eine tiefgreifende Entwicklungsstörung. Die betroffenen Menschen haben in allen Phasen ihrer Entwicklung Schwierigkeiten in der Wahrnehmung und Verarbeitung von Informationen. Viele Menschen mit ASS brauchen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen in der Kommunikation und der sozialen Interaktion, ihres besonderen Verhaltens und ihrer besonderen Interessen spezielle Unterstützung.

Wie und wo kann die Schulische Integrationshilfe beantragt werden?

Für den Antrag auf Schulische Integrationshilfe genügt ein formloser Antrag auf „Ambulante Eingliederungshilfegemäß § 35 a SGB VII“ beim

Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Stade
Jugendamt Ottenbeck
Heidbecker Damm 26
21684 Stade
Telefon: 04141-12 – 350

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Börne:

Schulische Integrationshilfe
Brita Fruth
Claus-von-Stauffenberg-Weg 10
21698 Stade
Telefon: 04141 / 53 43 - 99
E-Mail: b.fruth@dieboerne.de

Autismus Therapiezentrum
Sabine Hecheltjen
Bei der Börne 15
21682 Stade
Telefon: 04141-40 03 1
E-Mail: autismus-stade@dieboerne.de