Besondere Kinder brauchen besondere Förderung
Sprachheilkindergärten der Börne in Stade, Zeven und Freiburg
Ist Ihr Kind betroffen?
Es gibt viele Formen der Sprachentwicklungsstörungen. Sie zeigen sich beim Sprechen, aber auch beim Verstehen. Unbehandelte Sprachstörungen können häufig Probleme in anderen Entwicklungsbereichen nach sich ziehen: z.B Lernstörungen oder Auffälligkeiten im sozialen und / oder emotionalen Bereich.
Je früher eine Fehlentwicklung erkannt und mit gezielten Fördermaßnahmen begonnen wird, desto erfolgreicher können Störungen behoben und gute Entwicklungsmöglichkeiten
für das Kind geschaffen werden.
Wer kann beraten?
Eltern, die Fragen zur Sprachentwicklung ihres Kindes haben, sollten sich - auch außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen – frühzeitig an den Kinderarzt wenden. Dieser
veranlasst gegebenenfalls weitere Untersuchungen beim Hals-Nasen-Ohrenarzt oder empfiehlt eine logopädische Beratung / Behandlung.
Wenn eine ambulante logopädische Behandlung nicht ausreichend erscheint, ist der Besuch beim
Gesundheitsamt empfohlen. Die Fachberatung für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen empfiehlt gegebenenfalls die Aufnahme in einen Sprachheilkindergarten.
Vor der Aufnahme werden Eltern und Kinder eingeladen, um die Einrichtung kennenzulernen.
DIE BÖRNE bietet drei teilstationäre Sprachheileinrichtungen für Kinder:
- Sprachheilkindergarten Stade
Bei der Börne 7 + 9
21682 Stade
Leiterin: Sabine Giesler
Telefon: 0 41 41 / 40 03 29
E-Mail: s.giesler
dieboerne.de
- Sprachheilkindergarten Zeven
An der Mehde 3
27404 Zeven
Leiterin: Beate Szillat
Telefon: 0 42 81 / 88 82
E-Mail: b.szillat
dieboerne.de
- Sprachheilgruppe Freiburg
Am Bassin 19
21729 Freiburg
Leiterin: Gudrun Arlt-Wienke
Telefon: 0 47 79 / 87 05
E-Mail: kiga-freiburg
dieboerne.de
Für ein beratendes Gespräch im Vorfeld einer Anmeldung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch im Kontakt mit den Behörden und beim Erledigen der erforderlichen Formalitäten.
Was bietet ein Sprachheilkindergarten?
Unsere Sprachheilkindergärten sind montags bis freitags von 8.30 bis 14.30 Uhr geöffnet. Die An- und Abfahrt wird vom
Fahrdienst der BÖRNE oder einem Taxiunternehmen übernommen.
Unsere pädagogische und therapeutische Arbeit ist auf eine ganzheitliche Entwicklungsbegleitung der Kinder ausgerichtet. So finden neben der Sprache auch
weitere Persönlichkeitsbereiche wie Wahrnehmung, Motorik, Emotionalität und Sozialverhalten Berücksichtigung.
Die pädagogische Förderung findet in kleinen Gruppen (8 Kinder) statt. Hier geben wir den Kindern die Möglichkeit, in einem geschützten und überschaubaren Rahmen Ruhe und Geborgenheit zu erleben, sich als Persönlichkeit in der Gruppe akzeptiert und wichtig genommen zu fühlen und positive Erfahrungen in Kommunikationssituationen zu sammeln. In unserer pädagogischen Arbeit gewährleisten wir eine individuelle Förderung, die von den Stärken und Begabungen des einzelnen Kindes ausgeht und auf diese Weise individuelle Entwicklungsschritte ermöglicht.
Zu Beginn der Kindergartenzeit und auch fortlaufend findet eine umfangreiche
Diagnostik im sprachlichen, motorischen und kognitiven Bereich statt. Sie bildet – gemeinsam mit den Beobachtungen aus der Gruppensituation – die Basis für einen
individuellen Förderplan, den qualifizierte Fachkräfte aus dem pädagogischen und therapeutischen Bereich für jedes Kind erarbeiten.
Vielfältige therapeutische Angebote aus den Bereichen
- Logopädie
- Psychomotorik
- Ergotherapie
- Spieltherapie
werden in den Kindergartenalltag eingebunden und helfen den Kindern gezielt, sich in den verschiedenen Persönlichkeitsbereichen weiterzuentwickeln und damit Selbstvertrauen zu gewinnen.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Um die Kinder gemeinsam in ihrer Entwicklung zu unterstützen, hat die
Zusammenarbeit mit den Eltern für uns einen hohen Stellenwert. Wir bieten Elternabende und Beratungsgespräche (auf Wunsch auch Hausbesuche) an.
Feste und gemeinsame Veranstaltungen für die Familien schaffen Gelegenheit, sich in entspannter Atmosphäre
zu begegnen.
Wer trägt die Kosten?
Über die Finanzierung einer teilstationären Sprachheilbehandlung in Sprachheilkindergärten gibt es eine Vereinbarung zwischen Krankenkassen, dem überörtlichen Sozialhilfeträger und der Freien Wohlfahrtspflege. Die Familien werden an den Kosten nicht beteiligt. Im Rahmen der sogenannten Haushaltsersparnis ist lediglich ein geringer Anteil zum Mittagessen zu zahlen.
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