drei kleine Kinder sitzen am Tisch und essen Müsli
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Hinweisgeber

Hinweisgeberschutz:

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

Es ist eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Informationen über Verstöße (§ 12 HinSchG) eingerichtet.

Mit den Aufgaben einer internen Meldestelle ist betraut:

Herr Rechtsanwalt Carsten Gorbatenko als Vertrauensanwalt

Die unter den persönlichen Anwendungsbereich des HinwSchG fallenden Personen können sich über folgenden Meldekanal an die Meldestelle wenden, um Informationen über Verstöße in Textform zu melden:

gorbatenko@ius-social.de