Wir gehen zur Schule – mit Dir!

Schulbetreuung in Zeven

Am Markt 10
27404 Zeven

Terminabsprachen unter

Telefon: 04281 4124
Fax: 04281 9593485
schulbetreuung-zeven@dieboerne.de

Auskünfte und Informationen

Malgorzata Robak
Telefon: 04141 5343-99
Fax: 04141 5343-66
m.robak@dieboerne.de

Was leistet die Schulische Integrationshilfe?

Schulbetreuer hilft Kind bei Aufgaben

Kinder und Jugendliche aus dem Autismus Spektrum (ASS) mit emotional-sozialen Auffälligkeiten und Bindungsstörungen sind in der Schule nicht nur durch das Lernen des Unterrichtsstoffes gefordert, sondern müssen zusätzlich störungsspezifische Schwierigkeiten in den Bereichen Interaktion und Kommunikation meistern.

EInige Jugendliche schauen Kopfüber in die Kamera

Der Kontakt und Umgang mit den Lehrern und Mitschülern*innen muss bewältigt, die Abläufe, Strukturen und Vorgaben im Schulalltag eingeübt und verarbeitet werden. Die Schulische Integrationshilfe übernimmt für betroffene Kinder und Jugendliche in Grund- und weiterführenden Schulen die jeweils erforderliche individuelle Unterstützung und Betreuung.

Aufgaben unserer pädagogisch und therapeutisch ausgebildeten Integrationsassistenzen sind u.a.:

  • Gezielte Förderung in den Bereichen Orientierung, Ordnung und Struktur im schulischen Alltag
  • Strukturierung des Schulalltags und der Unterrichtssituation
  • Aufbereitung von Unterrichtsmaterialien für den/die autistischen Schüler*nnen
  • Einüben von schulischen Routinen und Regeln
  • Förderung der Interaktion mit anderen Kindern
  • Stärkung der Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen
Kind und Betreuerin beim lernen am Schultisch

Viel zu wenige Bildungseinrichtungen sind behindertengerecht gebaut. Mit Hilfe der Schul- und Studienbetreuungen können Schüler*innen und Studierende mit Handicap Regeleinrichtungen besuchen. Während der Schulzeit steht Ihnen eine Begleitung zur Seite, die Ihnen bei der Bewältigung vieler Probleme hilft.

Wie und wo kann die Schulische Integrationshilfe beantragt werden?

Für den Antrag auf Schulische Integrationshilfe genügt ein formloser Antrag auf „Ambulante Eingliederungshilfegemäß § 35 a SGB VIII“ beim

Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2501
Fax: 04261 983-2549
E-Mail: jugendamt@lk-row.de

Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4501
Fax: 04761 983-4548
E-Mail: jugendamt@lk-row.de

Dienststelle Zeven
Mückenburg 26
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6020
Fax: 04281 983-6030
E-Mail: jugendamt@lk-row.de

Dazu gehört zum Beispiel:

Kind im Rollstuhl und Betreuer auf dem Flur
  • Hilfestellung beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Begleitung bei Schulveranstaltungen und Klassenreisen
  • Unterstützung während des Unterrichts
  • Strukturierungshilfen